Das Sozialrecht stellt einen wichtigen Bestandteil im Leben jedes einzelnen Bürgers da. Durch dieses Rechtsgebiet soll den Bürgern ein menschenwürdiges Dasein gewährleistet werden. In diesem Rahmen spricht man auch davon, dass ein Existenzminimum gesichert werden soll, was wiederum zu einer sozialen Sicherheit und sozialen Gerechtigkeit gewährleistet wird.
Beim Sozialrecht handelt es sich um einen Teilbereich des Verwaltungsrechts, welches wiederum Öffentliches Recht ist. Im öffentlichen Recht geht es um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Man kann aufgrund dessen auch von einem Über- und Untergeordnetenverhältnis sprechen. Gemeint ist, dass Ansprüche von den Untergeordneten in Form von Sozialversicherter, Leistungsempfänger oder Antragsteller gegen den Staat als Übergeordneter erhoben werden können.
Aus dem Grundsatz aus Art.20 GG geht hervor, dass den Staat die Verpflichtung für die Gewährleistung eines Systems der sozialen Sicherheit zukommt. Dieser Grundsatz gilt insbesondere für das Sozialrecht. Durch diesen Rechtsbereich und den Grundsatz aus Art.20 GG soll ein Bürger im Falle von Alter und Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Arbeits- und Einkommenslosigkeit abgesichert sein, um ein Existenzminimum finanzieren zu können.
Als gesetzliche Grundlage für diesen Rechtsbereichs dient das Sozialgesetzbuch I bis XII (SGB). Dieser Teil wird als Sozialrecht im formellen Sinne verstanden. Das Sozialrecht im materiellen Sinne sind dann die zahlreichen Vorschriften, die sich über das SGB in anderen Gesetzestexten befinden.
Eine andere wichtige Grundlage für das Sozialrecht stellt das 3-Säulen-Prinzip dar, welche aus
- Sozialversicherung,
- Sozialversorgung und
- Sozialhilfe
bestehen.
Jedoch gilt die Sozialförderung umgangssprachlich als vierte Säule in diesem Prinzip.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Sozialrechts näher bringen sowie die wichtigsten und relevantesten Informationen und Themen im Bereich des Sozialrechts erläutern.